Übersicht

Das Berufsbild der Fotograf:innen

Fotografinnen und Fotografen arbeiten als Selbständige oder Angestellte überwiegend in handwerklichen Betrieben, Betrieben der Medienbranche, Industriebetrieben, Redaktionen und Verlagen, Behörden sowie wissenschaftlichen und kulturellen Einrichtungen.

Fotografinnen und Fotografen entwickeln auftrags- und themenbezogen Bildideen. Sie konzipieren fotografische Aufnahmen, bereiten diese vor, setzen sie fototechnisch um und arbeiten sie zum Endprodukt aus.

Fotografinnen und Fotografen sind kreativ und besitzen ein hohes Maß an visueller Sensibilität. Um den Berufsanforderungen zu entsprechen, verfügen Fotografinnen und Fotografen – in einem Berufsfeld, welches hohem technologischen Wandel unterworfen ist – über fototechnische und bildgestalterische Kenntnisse und Fertigkeiten. Für den Umgang mit Kunden benötigen sie Einfühlungsvermögen und kommunikative Kompetenz.

Ansprech­partner:in

Berufsschule:

Schwerpunkt Fotografie

Fotografinnen und Fotografen erstellen Fotografien und bearbeiten diese anschließend per digitaler Bildbearbeitung am Computer oder im Fotolabor.

Fotografinnen und Fotografen arbeiten nach ihrer Ausbildung meistens selbstständig für Print- und Online-Medien, Industrie oder Privatpersonen. Festangestellte Fotografinnen und Fotografen sind sehr selten.

Der Bereich der Fotografie umfasst sämtliche Bereiche des täglichen Lebens und der Wirtschaft – Beispiele: Porträtfotografie, Mode- und Werbefotografie, Architekturfotografie, Bildjournalismus u.a.

Der Beruf der Fotografin/des Fotografen verspricht abwechslungsreiche Aufgaben und zeichnet sich zudem durch hohen Kundenkontakt aus. Der Anteil an künstlerischer Gestaltungsfreiheit ist bei diesem Berufsbild – je nach Tätigkeitsfeld – sehr hoch, weshalb hier Kreativität sehr gefragt ist. Ein Blick für Details sollte vorhanden sein, ebenso wie ein gutes technisches Verständnis, notwendig bei Entwicklung, Shooting und Nachbearbeitung. Durch die große Kundennähe sind kommunikative Kompetenz und ein freundliches, kundenorientiertes Wesen wichtige Voraussetzungen.

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Projekt­tage

Mehr Infos

Fotografinnen und Fotografen

  • analysieren Kundenwünsche und Auftragsziele
  • beraten Kunden bei der Gestaltung und Realisierung fotografischer Aufnahmen
  • entwickeln Bildideen
  • erstellen Aufnahmeentwürfe und Bildkonzeptionen
  • planen Arbeitsabläufe und bereiten die Umsetzung fotografischer Aufnahmen vor
  • setzen eigene oder vorgegebene Bildkonzeptionen in fotografische Aufnahmen um und präsentieren diese
  • beleuchten Personen und Objekte – unter Berücksichtigung der Art des Lichtes, der Lichtqualität und Lichtrichtung
  • bearbeiten Bilddaten unter Berücksichtigung von Kundenauftrag und Bildkonzeption technisch und gestalterisch
  • stellen aufbereitete Daten für die weitere Verwendung in unterschiedlichen Medien bereit
  • geben Bilddaten auf unterschiedlichen Ausgabegeräten auftrags- und adressatenbezogen aus
  • archivieren Bilddaten
  • wenden qualitätssichernde Maßnahmen an
  • berücksichtigen rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Aspekte

Voraussetzungen

Das Berufsbild der Fotograf:innen

Die Ausbildung erfolgt in einem Betrieb der Fotobranche und in der Berufsschule. Die angehenden Fotografen sollten technisch interessiert sein, aber auch Sinn für Gestaltung und Freude an der Kommunikation mit den Kunden haben.

Eingangsvoraussetzung ist der Abschluss der Sekundarstufe 1 oder ein höherer Abschluss.

Inhalt

Ausbildungsordnung und Lehrplan

Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan tragen mit seinen Inhalten den Veränderungen im fotografischen Berufsfeld Rechnung. Mit der Struktur des Rahmenlehrplans wird die Absicht verfolgt, durch ein didaktisches und lernorganisatorisches Konzept Handlungskompetenz zu entwickeln. Dies zielt darauf ab, dass die Lernenden zunehmend die Verantwortung für ihren Lern- und Entwicklungsprozess selbstständig übernehmen. Bei der Gestaltung handlungsorientierten Lernens werden Autonomie und Selbstständigkeit nicht nur gefördert, sondern auch gefordert.

Ausbildungsordnung: Fotografin/Fotograf
Lehrplan: Fotografin/Fotograf
NRW-Lehrplan: Fotografin/Fotograf

Unterrichtsfächer

Der Ausbildungsberuf Fotografin/Fotograf wird nach dem Lernfeldkonzept unterrichtet. Die Lernfelder sind in drei berufsbezogenen Bündelungsfächern zusammengefasst. Die Themen der berufsübergreifenden Fächer orientieren sind an den beruflichen Handlungen und sind mit den berufsbezogenen Lernfeldern verknüpft.

Bildgestaltung und Konzeptentwicklung

Gegenstand des Faches Bildgestaltung und Konzeptentwicklung ist die auftrags- und themenbezogene Entwicklung von Bildideen, ihre konzeptionelle Aufbereitung, ihre aufnahmetechnische und insbesondere gestalterische Realisierung und die kundenorientierte Präsentation von Arbeitskonzepten und Arbeitsergebnissen.

Zentrale didaktische Leitideen des Faches sind die Ausbildung fotografieorientierter Seh- und Wahrnehmungsfähigkeiten zusammen mit der Entwicklung einer fotografiebezogenen Bildsprache, die Konzeptionierung fotografischer Aufträge und Projekte – von der Bildidee bis zur Realisierung – und die differenzierte kundenbezogene Präsentation der entwickelten Konzepte und Aufnahmen.

Aufnahmetechnik und Lichtsetzung

Gegenstand des Faches Aufnahmetechnik und Lichtsetzung sind die Bereiche Kameratechnik, Aufnahmeverfahren und Lichtsetzung. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen sind integrativer Bestandteil aller drei Gegenstandsbereiche. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, Kamerasysteme und natürliches bzw. künstliches Licht sach- und objektgerecht – unter Berücksichtigung aufnahmetechnischer Parameter – einzusetzen. Dabei berücksichtigen sie auftragsgemäß die Anforderungen der Bildgestaltung.

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Bildbearbeitung und Bildausgabe

Gegenstand des Faches Bildbearbeitung und Bildausgabe sind die Bereiche Bildbearbeitung, Bildausgabe sowie Bild- und Datenarchivierung. Die Schülerinnen und Schüler werden befähigt, digitale und analoge Bilddaten unter fototechnischer, gestalterischer und inhaltlich-intentionaler Perspektive zu optimieren, ausgabegerätabhängig aufzubereiten, auszugeben und zu archivieren. Dabei berücksichtigen sie neben den auftraggemäßen Anforderungen der Bildgestaltung auch die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und des Urheberrechtes.

Weitere Unterrichtsfächer

Die Fächer

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Deutsch/Kommunikation
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre

werden mit den Inhalten der anderen berufsbezogenen Fächer verknüpft.

Regelmäßige Besuche der Bilderschauen auf der Photokina in Köln sowie anderer Foto- und Kunstausstellungen in Bonn, Düsseldorf, Köln und Umgebung erhöhen den Praxisbezug und sind integraler Bestandteil des Theorieunterrichts im Bildungsgang Fotografin/Fotograf.

Der Besuch der im zweijährigen Rhythmus stattfinden Photokina im Klassenverband dient auch der Orientierung mit Blick auf fotografische Trends und fototechnische Entwicklung.

Zusätzlich zum regulären Unterricht werden in Zusammenarbeit mit Firmen der Fotoindustrie – Canon, Hasselblad, Sony u.a. – Workshops und Seminare durchgeführt.

Abschluss

Ausbildungsdauer und Berufsabschluss

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre – sie kann auf Antrag um maximal ein Jahr verkürzt werden. Eine Verkürzung erfolgt – nach vorhergehender Beratung – durch Einschulung in das zweite Ausbildungsjahr.

Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Ausbildungsvertrag angegeben. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit oder bei Bestehen der Gesellenprüfung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Ausnahmeregelungen

  • Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungszeit
    Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, sofern auf der Grundlage einer Rechtsverordnung ein vollzeitschulischer Bildungsgang oder eine vergleichbare Berufsausbildung ganz oder teilweise auf die Ausbildungszeit anzurechnen ist. Die Anrechnung bedarf des gemeinsamen Antrags der Auszubildenden und Ausbildenden.
  • Abkürzung der Ausbildungszeit, Teilzeitberufsausbildung
    Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten.
  • Zulassung in besonderen Fällen
    Durch die Prüfungsordnungen der Handwerkskammern wird die vorzeitige Zulassung aufgrund besonderer Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule geregelt (§ 37 Abs. 1 HwO). Mit Bestehen der Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis.

Verlängerung der Ausbildungszeit

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, wenn die Verlängerung notwendig erscheint, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Ausnahmefälle sind z. B. längere Abwesenheit infolge einer Krankheit oder andere Ausfallzeiten. Vor dieser Entscheidung sind die Ausbildenden zu hören.

Die Ausbildungszeit muss auf Verlangen der Auszubildenden verlängert werden (bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, aber insgesamt höchstens um ein Jahr), wenn diese die Gesellenprüfung nicht bestehen.

Nach erfolgreichem Besuch des Berufskollegs und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden das Abschlusszeugnis des Berufskollegs und den Gesellenbrief der Handwerkskammer.

Links

Berufsbezogene Links

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