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Fachoberschule 13 am Berufskolleg Kartäuserwall

Die FOS 13 mit dem Schwerpunkt Physik – Chemie – Biologie ist ein Angebot für berufserfahrene Erwachsene und führt in einem Jahr zum Abitur.

Ziele und Abschlüsse der Fachoberschule​

Am Ende der FOS 13 erwerben Sie das Abitur. Wenn Sie ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können, erhalten Sie die „allgemeine Hochschulreife“, ansonsten die „fachgebundene Hochschulreife“.

Ansprech­partner:in

Allgemeine Hochschulreife

Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie jedes beliebige Fach studieren und jeden beliebigen Studiengang besuchen – an allen Universitäten und technischen Hochschulen, genau wie jeder Absolvent eines Gymnasiums.

Fachgebundene Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife ist nicht zu verwechseln mit dem sog. Fachabitur (FHR = Allgemeine Fachhochschulreife). Mit dem Fachabitur können Sie nur an Fachhochschulen und Gesamthochschulen studieren.

Mit der fachgebundenen Hochschulreife dagegen können Sie auch an Universitäten und Technischen Hochschulen studieren.

Allerdings ist die Auswahl an  Fächern und Studiengängen eingeschränkt: Sie können nur im Rahmen Ihres beruflichen Schwerpunktes Technik studieren, also z.B. Biologie oder Physik, aber nicht Medizin, Jura oder Anglististik.

Die fachgebundene Hochschulreife mit dem Schwerpunkt Technik ermöglicht ein Studium in den folgenden Studiengängen (sowie weiteren, verwandten oder aus den genannten abgeleitete Studiengängen):

a) Diplom-, Magister-, Bachelor-, Masterstudiengänge, Ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge

  • Ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge
  • Architektur und Innenarchitektur
  • Chemie und Lebensmittelchemie
  • Geowissenschaften (ohne Geographie)
  • Informatik und Wirtschaftsinformatik
  • Lebensmitteltechnologie
  • Mathematik und Wirtschaftsmathematik
  • Physik
  • Statistik
  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Biologie
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Mehr Infos

b) Lehramt an beruflichen Schulen

  • Technologische Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen

c) Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für berufliche Schulen und der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II in den zugelassenen Fächerverbindungen mit:

  • Chemie
  • Informatik
  • Mathematik
  • Physik

Wer von uns die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt bekommt, der kann Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache auch jederzeit noch später erwerben und nachweisen (z.B. über Kurse an der Uni). Dann wird seine „fachgebundene Hochschulreife“ erweitert und er erhält ein neues Zeugnis der „allgemeinen Hochschulreife“.

Viele Universitäten bieten entsprechende Sprachkurse an.

Wenn Sie Fragen zum Komplex „Zweite Fremdsprache“ haben, wenden Sie sich möglichst schon im Vorfeld an uns!

Voraussetzungen

Vorausetzungen für die Fachoberschule FOS13 im Bereich Naturwissenschaften

Zwei Voraussetzungen müssen zwingend vorliegen, wenn Sie sich bei uns anmelden wollen:

1. die allgemeine Fachhochschulreife

2. entweder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Lehre im Bereich Naturwissenschaft

oder (!)

eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in einem naturwissenschaftlichen Beruf

Prüfung

Prüfungen in der Fachoberschule

Nach einem Jahr Unterricht legen Sie in vier Fächern eine schriftliche Abiturprüfung ab:

  • Fach des beruflichen Schwerpunktes (zur Zeit Chemietechnik)
  • Mathematik
  • Englisch
  • Deutsch

Das Fach des beruflichen Schwerpunktes kann sich aus organisatorischen Gründen ändern (statt Chemietechnik Biotechnik oder Physiktechnik).

Mündliche Prüfungen können hinzukommen.

2. Fremdsprache

Zweite Fremdsprache

Wenn Sie die allgemeine Hochschulreife erwerben wollen, müssen Sie am Ende der FOS 13 ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen können.
Diese Kenntnisse können Sie auf verschiedenen Wegen erwerben bzw. nachweisen:

  • Durchgängiger Unterricht in Sekundarstufe I (mindestens vier Jahre).
  • Teilnahme an einem Kurs mit vier Wochenstunden in der FOS12 und vier Wochenstunden in der FOS 13 (insgesamt 320 Unterrichtsstunden). Es müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Eine Anrechnung von Stunden ist ggf. möglich, wenn sie in Bildungsgängen des Berufskollegs erbracht wurden.
  • Erwerb eines Fremdsprachenzertifikates auf der Stufe II gemäß der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 20. November 1998 über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung. Manche Berufskollegs bieten Zertifikatsprüfungen auf verschiedenen Niveaustufen und in verschiedenen Sprachen an. Auf diese Prüfungen müssen Sie sich selbstständig vorbereiten.

Aber auch ohne zweite Fremdsprache lohnt der Besuch der FOS13! Sie erhalten dann die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt, mit der Sie eingeschränkt an Universitäten und technischen Hochschulen studieren können, nämlich Fächer und Studiengänge in Ihrem beruflichen Schwerpunkt Technik. Auch ein Studium für das Lehramt für Berufskolleg ist möglich, wenn Sie zwei einschlägige technologische Fächer wählen.

 

Ihr Weg zu den nötigen Kenntnissen bei uns in der FOS13

Wir bieten als zweite Fremdsprache Französisch an.
1. Wenn Sie darin Vorkenntnisse besitzen, prüfen wir, ob diese reichen für Ihre Teilnahme an unserem normalen Unterrichtsangebot in der zweiten Fremdsprache (4 Stunden in der Woche). Wenn das der Fall ist und Sie das Fach mit mindestens „ausreichend“ abschließen, erkennen wir Ihnen das volle Abitur zu (allgemeine Hochschulreife).
2. Wenn Ihre Vorkenntnisse nicht reichen oder Sie keinerlei Vorkenntnisse besitzen, können Sie bei uns einen Zusatzkurs in Französisch machen. Dieser Kurs wird samstags vierstündig angeboten. Er muss mit der Note „Ausreichend“ bestanden werden. Zusammen mit dem regulären Französischunterricht im Stundenplan haben Sie dann ausreichende Kenntnisse erworben, um die allgemeine Hochschulreife zuerkannt zu bekommen.

 

Haben Sie gute Kenntnisse in einer Fremdsprache, können aber nicht Unterricht im verlangten Umfang nachweisen?

Wenn Sie zwar keinen oder nur geringfügigen Unterricht in einer Sprache hatten, die Sie aber trotzdem gut beherrschen (z.B. weil Sie länger in einem entsprechenden Land gelebt haben), dann können Sie bei der Bezirksregierung eine sogenannte „Ergänzungsprüfung“ (siehe oben) beantragen, die wir dann als Nachweis über die zweite Fremdsprache anerkennen. Für die folgenden Sprachen ist eine solche Prüfung zur Zeit möglich:

  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Latein
  • Niederländisch
  • Russisch
  • Spanisch

Achtung: In Türkisch gibt es im Moment keine Möglichkeit einer solchen Prüfung! Das ändert sich allerdings möglicher Weise in nächster Zeit. Bitte sprechen Sie uns an!

Lernbereiche

Lernbereiche FOS13

Lernbereich/Fach Wochenstunden
Berufsbezogener Lernbereich:  
Lernbereich Chemietechnik, Biotechnik oder Physiktechnik u.a. 6
Mathematik 5
Biologie oder Physik oder Chemie 2
Wirtschaftslehre 2
Englisch 5
Berufsbezogener Lernbereich:  
Deutsch 6
Gesellschaftslehre mit Geschichte 2
Religionslehre 1
Sport 1
Differenzierungsbereich:  
Französisch oder Alternativfach (z.B. Werkstoffkunde oder Technisches Zeichnen) 4
Weiteres Fach 2

Förderungen

Förderungen während der Fachoberschule

Schülerinnen und Schüler der FOS 13 haben einen Anspruch auf elternunabhängiges Bafög!

Hier finden Sie weitere Infos und Hilfe:

Landesamt für Ausbildungsförderung
Theaterplatz 14
52062 Aachen
Fon (0241) 45502
Fax (0241) 455300

Der Online-BaföG-Rechner

Umfassende Informationen bietet die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort finden Sie einen Überblick über alle Ausbildungsförderungsämter, nach Bundesländern sortiert, einen Online-BaföG-Rechner und eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen zum BAFöG. Für Fragen steht auch die gebührenfreie Hotline bereit, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk unter der Nummer 0800-223 63 41 oder 0800-BAFOEG1 anbietet.

Adressen von BAFöG-Ämtern

Rhein-Erftkreis

Der Landrat
Amt für Ausbildungsförderung
Willy-Brand-Platz 1
50126 Bergheim
Fon (02271) 83 0
Fax (02271) 83 2300 oder 83 2341

Rheinisch-Bergischer Kreis

Der Landrat
Amt für Ausbildungsförderung
Refrather Weg 30-36
51469 Bergisch-Gladbach
Fon (02202) 13 0
Fax (02202) 13 6452

Bundesstadt Bonn

Die Oberbürgermeisterin
Amt für Ausbildungsförderung
Bottlerplatz 1
53103 Bonn
Fon (0228) 77 0
Fax (0228) 77 3162

Stadt Düsseldorf

Der Oberbürgermeister
Amt für Ausbildungsförderung
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Fon (0211) 89 91
Fax (0211) 89 29102

Stadt Köln

Der Oberbürgermeister
Amt für Ausbildungsförderung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Fon (0221) 221 0
Fax (0221) 221 25446

Stadt Leverkusen

Der Oberbürgermeister
Amt für Ausbildungsförderung
Goetheplatz
51379 Leverkusen
Fon (02171) 406 0
Fax (02171) 406 5102